Eislaufordnung Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines
1.1 Das Eisland in Farmsen wird von der Bäderland Hamburg GmbH im Namen und für Rechnung der Sprinkenhof GmbH betrieben. Mit Erwerb der Zutrittsberechtigung kommt ein Vertrag zwischen dem Besucher und der Sprinkenhof GmbH zustande.
1.2 Diese Eislaufordnung wird mit Erwerb der Zutrittsberechtigung als verbindlich anerkannt.
2. Zutritt
2.1 Die Benutzung des Eislandes ist grundsätzlich während des öffentlichen Eislaufs im Rahmen der Eislaufordnung möglich.
2.2 Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
2.3 Der Zutritt ist nicht gestattet:
- Personen, die Tiere (ausgenommen Blindenhunde) mit sich führen.
- Personen, die das Eisland zu gewerblichen oder sonstigen nicht üblichen Zwecken nutzen wollen, es sei denn, dies ist ausdrücklich von der Bäderland Hamburg GmbH genehmigt.
- Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen.
3. Entgelte/Öffnungszeiten
3.1 Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Öffnungszeiten werden durch die ausgehängte Preisliste bekannt gemacht.
3.2 Jeder Besucher des Eislandes muss während des öffentlichen Eislaufes im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung sein.
3.3 Die Multi-Card der Bäderland Hamburg GmbH ist gültig.
3.4 Der Erwerb einer Zutrittsberechtigung berechtigt nur zur einmaligen Benutzung des Eislandes während einer öffentlichen Eislaufzeit.
3.5 Mit dem Ende der öffentlichen Eislaufzeit verliert die Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit.
3.6 Die Zutrittsberechtigung für den öffentlichen Eislauf berechtigen nicht zum Besuch von Veranstaltungen im Eisland.
4. Verhalten
4.1 Zur Vermeidung von Unfällen muss jeder Besucher auf andere Besucher Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass er diese nicht gefährdet.
Insbesondere ist aus Sicherheitsgründen streng untersagt:
- entgegen der allgemeinen Laufrichtung zu laufen oder diese zu kreuzen
- Läuferketten zu bilden
- auf dem Eis Fangen zu spielen
- Schneebälle oder andere Gegenstände zu werfen
- Sportgeräte z. B. Eishockeyschläger, Eisschnelllaufschlittschuhe mitzuführen oder zu benutzen.
4.2 Das Umkleiden sowie das An- und Abschnallen der Schlittschuhe ist lediglich in den Umkleide- und Anschnallräumen erlaubt.
4.3 Kleidungsstücke und andere Gegenstände dürfen nur in den Garderobenschränken im Umkleideraum aufbewahrt werden.
4.4 Das Betreten der Gänge mit Schlittschuhen außerhalb der ausgelegten Gummiläufer ist nicht gestattet.
4.5 Die Eislauffläche darf nur mit Schlittschuhen betreten werden.
4.6 Es ist nicht erlaubt, über die Bande zu klettern oder sich auf die Bande zu setzen.
4.7 Das Rauchen im Eisland ist untersagt.
4.8 Auf der Eisfläche dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel verzehrt werden.
5. Aufsicht und Hausrecht
5.1 Das Aufsichtspersonal der Bäderland Hamburg GmbH sorgt für Sicherheit und Ordnung und für die Einhaltung der Eislaufordnung und übt das Hausrecht aus. Der Besucher hat Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
5.2 Besucher, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen oder gegen die Eislaufordnung verstoßen, können ohne Erstattung des Entgeltes des Eislandes verwiesen werden.
5.3 In schweren Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Weitergehende rechtliche Schritte einschließlich Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für von dem Besucher verursachte Schäden bleiben vorbehalten.
6. Haftung
6.1 Die Besucher benutzen das Eisland auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers/ Eigentümers, diese in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
6.2 Die Bäderland Hamburg GmbH und die Sprinkenhof GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.
6.3 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der von dem Besucher eingebrachten Sachen, einschließlich der auf den Parkflächen des Eislandes abgestellten Fahrzeuge.
6.4 Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Besuchers liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
6.5 Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
7. Inkrafttreten
Diese Eislaufordnung tritt mit Aushang in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.
Bäderland Hamburg GmbH für die Sprinkenhof GmbH
Stand: 05. November 2020